Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    SB Spielplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Perwenitzer Weg 2

    16727 Oberkrämer

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 45
    Gebühren: nein

    Eichstädt, Kirche

    Bus: 812

    Bus: 814

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03304 3932-28

    E-Mail: kerstin.kunze@oberkraemer.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022 (von: Meissner, Alexander)

    Technisch geändert am 29.04.2024 (von: Braband, Sarah-Lynette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kinder- und Jugendförderungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 07.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.01.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)