Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Ketzin (Havel), Am Markt

    Bus: 614, 642, 658


    Ketzin (Havel), Rathausstraße

    Bus: 614, 642, 658

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweise: Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2021 (von: Busse, Jonas)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Witte, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kinder- und Jugendförderungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 07.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.01.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)