Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus
Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?
Beschreibung
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
zuständige Stelle
Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Kaufmänisches Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Deutsche Bahn
Regionalbahn: RB 43
Verkehrs Management Elbe Elster
Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
Technisches Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Deutsche Bahn
Regionalbahn: RB 43
Verkehrs Management Elbe Elster
Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz
Rechtsgrundlage(n)
Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 07.06.2019