Spielplätze Instandhaltung

    Spielplätze Instandhaltung

    Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B. 

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Gernt, Jasmin)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

    Landesbauordnungen

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 06.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)