Spielplätze Instandhaltung
Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?
Beschreibung
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033633 871-27(Gemeinde Spreenhagen)
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Gosen-Neu Zittau)
Telefon Festnetz: 033633 871-26(Gemeinde Rauen)
Fax: 033633 871-35
E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de
Kontaktperson
Frau S. Birke (Sachbearbeiterin)
Frau F. Kamphausen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 033633 871-35
Telefon Festnetz: 033633 871-27
E-Mail: f-kamphausen@amt-spreenhagen.de
Frau J. Lilie (Sachbearbeiterin)
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Bauordnung, Hochbau, Straßenbau, Tiefbau
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz
Landesbauordnungen
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 06.06.2019