Spielplätze Instandhaltung
Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?
Beschreibung
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Beeskow - Fachbereich I
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass unser Bauamt nur für kommunale Aufgaben der Stadt Beeskow zuständig ist. Als Bürger einer anderen Stadt/ Gemeinde wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Verwaltung oder an die Verwaltung für den Landkreis Ooder-Spree (Tel.: 03366 - 35 0 Telefonzentrale).
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03366 4220
Fax: 03366 42212
E-Mail: bauamt@beeskow.de
E-Mail: verkehr@beeskow.de
E-Mail: gewerbeamt@beeskow.de
E-Mail: friedhofsverwaltung@beeskow.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@beeskow.de
E-Mail: stadtsanierung@beeskow.de
Kontaktperson
Frau Busse
Postanschrift
Berliner Straße 30
15851 Beeskow
Fax: 03366 42213
Telefon Festnetz: 03366 42234
E-Mail: friedhofsverwaltung@beeskow.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz
Landesbauordnungen
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 06.06.2019