Spielplätze Instandhaltung

    Spielplätze Instandhaltung

    Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Golzow - Kommunalservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Seelower Straße 14

    15328 Golzow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: telefonische Terminabsprache möglich

    Kontakt

    Fax: 033472 669-13

    Telefon Festnetz: 033472 669-29

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Badeanstalt, Bauhof, Betriebshof, Sommerreinigung

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

    Landesbauordnungen

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 06.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de