Spielplätze Instandhaltung
Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?
Beschreibung
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Grün und Gewässer
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Dachgeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1) ist nicht vorhanden.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3321 408243
Telefon Festnetz: +49 3321 408242
Telefon Festnetz: +49 3321 408241
E-Mail: baumfaellung@nauen.de
E-Mail: friedhof@nauen.de
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz
Landesbauordnungen
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 06.06.2019