Hausmüll Entsorgung
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Hinweise für Potsdam: Restabfallentsorgung (IES:Potsdam)
Die Entsorgung des Restabfalls erfolgt über den dunkelgrauen Restabfallbehälter, in Ausnahmefällen auch über spezielle Restabfallsäcke.
Was gehört in den Restabfallbehälter?
Alle Abfälle, die nicht getrennt erfasst und entsorgt werden, gehören in den Restabfallbehälter. Dazu gehören unter anderem Aktenordner, kalte (!) Asche, Hygieneartikel, Scherben, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Videokassetten, Fotos, Windeln, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder erloschene Zigarettenkippen.
Was gehört nicht in den Restabfallbehälter?
Nicht eingefüllt werden dürfen Wertstoffe, die in die Blaue, Gelbe oder Biotonne gehören, heiße Asche oder andere glühende bzw. brennende Gegenstände, Bauabfälle wie z.B. Steine, Fliesen, Sanitärkeramik, Konstruktionsholz oder schadstoffhaltige Abfälle.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 80 und 120 Liter-Behälter mit 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 240 Liter-Behälter mit wöchentlicher, 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 1100 Liter-Behälter mit 2x wöchentlicher, wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von 10-15 Liter pro Person und Woche.
Wenn das Behältervolumen einmal nicht ausreicht
Die Stadt bietet für den Fall der Fälle spezielle 80-Liter-Restabfallsäcke der STEP an, die bei zahlreichen Vertriebsstellen gegen eine Gebühr zu erwerben sind. Eine aktuelle Liste der Vertriebsstellen finden Sie unter Downloads / Links.
Die Abholung und Entsorgung der Restabfallsäcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Der zugelassene Restabfallsack ist neben dem Restabfallbehälter am Entsorgungstag bereitzustellen.
Bitte beachten Sie:
Es ist unzulässig, Abfälle neben den Behältern abzustellen (außer in zugelassenen Restabfallsäcken der STEP). Auch das Überfüllen oder Einpressen von Abfällen in die Behälter ist nicht gestattet. Reicht das Behältervolumen dauerhaft nicht aus, ist ein größerer oder zusätzlicher Behälter zu beantragen oder der Leerungsrhythmus anzupassen. Nicht zugelassene Nebenablagerungen können durch die STEP registriert werden.
Die Entsorgung des Restabfalls erfolgt über den dunkelgrauen Restabfallbehälter, in Ausnahmefällen auch über spezielle Restabfallsäcke.
Was gehört in den Restabfallbehälter?
Alle Abfälle, die nicht getrennt erfasst und entsorgt werden, gehören in den Restabfallbehälter. Dazu gehören unter anderem Aktenordner, kalte (!) Asche, Hygieneartikel, Scherben, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Videokassetten, Fotos, Windeln, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder erloschene Zigarettenkippen.
Was gehört nicht in den Restabfallbehälter?
Nicht eingefüllt werden dürfen Wertstoffe, die in die Blaue, Gelbe oder Biotonne gehören, heiße Asche oder andere glühende bzw. brennende Gegenstände, Bauabfälle wie z.B. Steine, Fliesen, Sanitärkeramik, Konstruktionsholz oder schadstoffhaltige Abfälle.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 80 und 120 Liter-Behälter mit 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 240 Liter-Behälter mit wöchentlicher, 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 1100 Liter-Behälter mit 2x wöchentlicher, wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von 10-15 Liter pro Person und Woche.
Wenn das Behältervolumen einmal nicht ausreicht
Die Stadt bietet für den Fall der Fälle spezielle 80-Liter-Restabfallsäcke der STEP an, die bei zahlreichen Vertriebsstellen gegen eine Gebühr zu erwerben sind. Eine aktuelle Liste der Vertriebsstellen finden Sie unter Downloads / Links.
Die Abholung und Entsorgung der Restabfallsäcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Der zugelassene Restabfallsack ist neben dem Restabfallbehälter am Entsorgungstag bereitzustellen.
Bitte beachten Sie:
Es ist unzulässig, Abfälle neben den Behältern abzustellen (außer in zugelassenen Restabfallsäcken der STEP). Auch das Überfüllen oder Einpressen von Abfällen in die Behälter ist nicht gestattet. Reicht das Behältervolumen dauerhaft nicht aus, ist ein größerer oder zusätzlicher Behälter zu beantragen oder der Leerungsrhythmus anzupassen. Nicht zugelassene Nebenablagerungen können durch die STEP registriert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 325 Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Aufgabe
Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.
Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW – Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.
Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Di 09:00 – 18:00 Uhr Do 09:00 – 16:00 Uhr
Kontakt
De-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de
De-Mail: abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2893799
Telefon Festnetz: 0331 2891796
Fax: 0331 289843798
Internet
Formulare
Hinweise für Brandenburg: Hausmüll Entsorgung
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Hinweise für Brandenburg: Hausmüll Entsorgung
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Hinweise für Brandenburg: Hausmüll Entsorgung
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Brandenburg: Hausmüll Entsorgung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Hinweise für Brandenburg: Hausmüll Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
schwarze Tonne, Abfall, graue Tonne, Hausmüll-Entsorgung, Restmüllcontainer, Öffentlicher Mülleimer, Müllabfuhr, Gewerbeabfall, Restabfall, Restmüll, getrennte Abfallsammlung, Restmülltonne