Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung
Privatpersonen und Juristische Personen und Personenvereinigungen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es zum Beispiel von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Hinweise für Eberswalde: Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung
Das Gewerbezentralregister ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters. Ein Auszug kann als Belegart 1 für Privatpersonen oder Belegart 9 für Behörden erfolgen und dient als eine Art gewerbliches Führungszeugnis. Jeder Gewerbetreibende, der mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Eberswalde gemeldet ist, kann einen Antrag im Bürgeramt Eberswalde stellen. Die Antragstellung durch eine andere Person ist nicht möglich.
- Belegart "1": Auskunft an den Betroffenen.
- Dieser Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
- Belegart "9": Auskunft an eine Behörde.
- Dieser Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift gesandt. Bei der Beantragung müssen die komplette Behördenanschrift und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck von Ihnen benannt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Gewerbezentralregister kann beim Bundesamt für Justiz oder bei den Ordnungsbehörden der Ämter, den amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städte beantragt werden
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
32.2 Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Schröter (Sachgebietsleiter)
Internet
Stichwörter
Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister
erforderliche Unterlagen
Antragstellung als natürliche Person:
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Antragstellung als Juristische Person:
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht
Zusätzlich bei schriftlicher Beantragung (Ausnahme):
Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragsstellers
Ggf. Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht
Formulare
Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen . Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Hinweise für Eberswalde: Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung
Gerne können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
(Link: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Betroffener sein. Dies ist nur derjenige, über den Eintragungen im Gewerbezentralregister vorhanden sein können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Verfahrensablauf
Als Privatperson oder Juristische Personen und Personenvereinigungen beantragen Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch formloses Schreiben bei der zuständigen Stelle.
- Fügen Sie hierbei jeweils benötigten Unterlagen/Nachweise bei.
- Die Auskunft wird grundsätzlich dem Antragsteller vom Bundesamt für Justiz (Bonn) per Post übermittelt.
- Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für bestimmte Zwecke kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Dazu ist bei Antragstellung die Anschrift der Behörde anzugeben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 2-4 Wochen
Kosten
13 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie bitte, dass bei der zuständigen Stelle nur der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt wird. Diese schickt dann Ihren Antrag zum Bundesamt für Justiz nach Bonn, von wo Sie dann die offizielle Auskunft erhalten.
Der Antrag ist persönlich, oder schriftlich (Ausnahme) mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift, zu stellen.
Eine Vertretung des Antragstellers durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt, Ehegatten) ist nicht möglich. Ebenso ist eine direkte Antragstellung beim Gewerbezentralregister nicht möglich.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person handelt, seine Vertretungsmacht mit einem Handelsregisterauszug nachzuweisen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 19.06.2019
Stichwörter
Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbezentralregister