Veranstaltung Festsetzung

    Festsetzung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

    Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. 

    Beschreibung

    Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte. 

    • Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet. 
    • Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden. 
    • Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen. 
    • Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung  bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). 
    • Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. 
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Festsetzung einer Messe (§ 64 GewO), Ausstellung (§ 65 GewO) oder eines Großmarktes (§ 68 GewO) sind die Kreisordnungsbehörden.

    Zuständig für die Festsetzung eines Wochenmarktes (§ 67 GewO), Spezialmarktes (§ 68 Absatz 1 GewO) oder Jahrmarktes (§ 68 Absatz 2 GewO) sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden und kreisfreien Städte.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind für Messen, Ausstellungen und Märkte die Kreisordnungsbehörden, für Wochen-, Spezial- oder Jahrmärkte die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    32.2 Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Hausanschrift

    Rathauspassage, Breite Straße 40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-322

    Fax: 03334 64-329

    E-Mail: gewerbe@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    65.2 Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 39-40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03334 64-659

    Telefon Festnetz: 03334 64-652

    E-Mail: svbstadt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    01.4 Referat für Smart City und Stadtmarketing

    Adresse

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Kontakt

    Fax: 03334 64-519

    Telefon Festnetz: 03334 64-808

    E-Mail: stadtmarketing@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    41.5 Museum

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 3

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 10:00-13:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Mi. 10:00-13:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Do. 10:00-13:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Fr. 10:00-13:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Sa. 10:00-13:00 Uhr So. 13:00-17:00 Uhr Hinweis: An Feiertagen geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-415

    Fax: 03334 64-428

    E-Mail: museum@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    41.4 Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 13

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 14:00-18:00 Uhr Di. 14:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 10:00-18:00 Uhr Fr. 10:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03334 64-429

    Telefon Festnetz: 03334 64-420

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    41.1 Kunst und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 3

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00-12:00 Uhr Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-411

    Fax: 03334 64-419

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Kultur

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Gewerbeaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 214-2404

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1404

    E-Mail: gewerbe@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Schornsteinfeger

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis
       

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    65.2 SG Verkehr:

    • Antrag
    • Lageplan Veranstaltungsfläche bzw. -strecke
    • Verkehrszeichenplan, wenn Straßen zu sperren sind (die Verkehrssicherung muss durch ein Verkehrssicherungsunternehmen erfolgen)
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug

    Formulare

    Formulare: nein 

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    Schriftlich mit Formular

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt  werden kann, müssen Sie 

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
    • Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    65.2 SG Verkehr:

    • Straßenverkehrsordnung
    • Straßenverkehrsgesetz
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag formlos gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    • Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:
      • Veranstaltungstermin
      • Ort
      • Öffnungszeiten
      • Veranstaltungsname, zum Beispiel "Frühlingsmarkt"
      • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
      • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
      • Blankovertrag, der zwischen Veranstalterin oder Veranstalter und Händlerinnen und Händlern geschlossen wird
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Genehmigung.
       

    Fristen

    Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie einen Bescheid innerhalb von 3 Monaten, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. 

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    65.2 SG Verkehr:

    • Je nach Umfang der Veranstaltung max. 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Die Kosten für die Festsetzung einer Veranstaltung betragen gemäß Ziff. 2.3.1 der Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie 56,00 - 2.267,00 €.

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    65.2 SG Verkehr:

    • Gebühren entsprechend Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

    41.5 SG Museum:

    • Bei Veranstaltungen gilt die Entgeltordnung des Museums Eberswalde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eberswalde: Veranstaltungen

    Veranstaltungen im Öffentlichen Straßenverkehr:

    • Für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr in der Stadt Eberswalde ist das SG 65.2 Verkehr zuständig
    • Um Veranstaltungen in der Stadt Eberswalde durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde stellen

    Veranstaltungen im Museum Eberswalde:

    • museumspädagogische Veranstaltungen, Ausstellungseröffnungen, Begleitveranstaltungen zu thematisch wechselnde Sonderausstellungen, Unterricht im Museum, Vorträge zur Stadt- und Regionalgeschichte sowie Themen der Zeitgeschichte

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Wochenmarkt, Messe, Spezialmarkt, Frühlingsmarkt, Ausstellung, Großmarkt, Wochenmarktveröffentlichung, Wochenmarktgenehmigung, Weihnachtsmarkt, Wintermarkt, Marktgenehmigung, Antikmarkt, Ostermarkt, Genehmigung, Herbstmarkt, Festsetzung, Jahrmarkt, Spezialmärkte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English