Teilzeit während der Elternzeit

    Teilzeit während der Elternzeit

    Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.

    Beschreibung

    Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
      
     Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

    • bei Ihrem Arbeitgeber,
    • bei einem anderen Arbeitgeber oder
    • als selbständige Tätigkeit.

    Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihr Arbeitgeber

    Ansprechpartner

    Amt für Personal und Organisation- Personal und Gehalt

    Aktuelles

    Das Sachgebiet Personal und Gehalt betreut als Service-Einrichtung der einzelnen Ämter und Eigenbetriebe alle in der Kreisverwaltung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Beschreibung

    Personalbemessung einschließlich Stellenplanung und Personalkostenplanung

    • Personalbereitstellung durch Ausbildung und Einstellung von externen Bewerberinnen und Bewerbern

    • Personalverwaltung (hierzu zählen: Personaleinstellungen und Umsetzungen, Zahlbarmachung von Bezügen und Gehältern, Bearbeitung sämtlicher beamten-, arbeits- und tarifrechtlicher Angelegenheiten, Versorgungsangelegenheiten, Beihilfeangelegenheiten, Personalführung sowie Kindergeld)

    • Ausbildung von Nachwuchskräften 

    • Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Besetzung von Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Praktikumsplätzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Jahn-Straße 2

    04916 Herzberg (Elster)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 462222(Sachgebietsleitung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 461470(SB BFD/ Praktikanten/ Aus- und Fortbildung)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2021

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber

    Voraussetzungen

    befindlich in Elternzeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:

    • Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
    • Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

    Fristen

    Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Service-Team am 13.12.2016

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2019

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Teilzeitarbeit, selbständige Tätigkeit, Minijob, Teilzeittätigkeit, Erwerbstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020