• Fehrbellin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Außer Kraft - Betreuungsgeld Informationserteilung

Betreuungsgeld Informationserteilung

Beschreibung

Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.

Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.

Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird  weitergezahlt.

Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.

Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

In Bayern wurde das  Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe A am 09.11.2016

Version

Technisch erstellt am 19.06.2019

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Kinderbetreuung, private Kinderbetreuung, Herdprämie, Betreuungsgeld

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020