Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Die gewerbsmäßige Schaustellung von Personen bedarf der behördlicen Genehmigung. Eine erteile Genehmigung kann verlängert werden.

    Beschreibung

    Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die

    • die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
       
    • die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.

    Beispiele: Striptease oder Tabledance

    Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen

    • die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
    • Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
      Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.

    Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, des Gemeindeverbandes und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenburger Straße 6

    14806 Bad Belzig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung Di.: 09.00 - 11.30 und 13.00 - 18.00 Uhr Do.: 13.00 - 15.30 Uhr Fr.: 09.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 033841 94399

    Telefon Festnetz: 033841 94300

    E-Mail: buergerservice@bad-belzig.de

    Kontaktperson

    • Herr Leich (Fachbereichsleiter)
      Hausanschrift

      Wiesenburger Straße 6

      14806 Bad Belzig

      Telefon Festnetz: 033841 94309

      Telefon Festnetz: 033841 94302

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    natürliche oder juristische Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 08.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English