Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

    Die gewerbsmäßige Schaustellung von Personen bedarf der behördlicen Genehmigung. Eine erteile Genehmigung kann verlängert werden.

    Beschreibung

    Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die

    • die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
       
    • die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.

    Beispiele: Striptease oder Tabledance

    Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen

    • die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
    • Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
      Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.

    Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, des Gemeindeverbandes und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grünheide (Mark) - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    15537 Grünheide (Mark)

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bike E-Ladesäule
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: PKW E-Ladesäule
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja

    Buslinie

    Bus: Linie 419


    Buslinie

    Bus: Linie 429


    Buslinie

    Bus: Linie 436

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03362 5088-340

    E-Mail: gewerbe@gemeinde-gruenheide.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022 (von: Bauermeister, Nico)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Burdach, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    natürliche oder juristische Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 08.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)