Flurstücksgrenze Feststellung
Hier finden Sie Hilfe bei unklaren Grundstücks-Grenzverläufen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Flurstücksgrenze Feststellung
Katasterbehörde des Landkreises Oberhavel
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-5551
Webseite: Katasterbehörde OHV
Weitere Informationen unter www.vermessung.brandenburg.de
Katasterbehörde des Landkreises Oberhavel
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-5551
Webseite: Katasterbehörde OHV
Weitere Informationen unter www.vermessung.brandenburg.de
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 03301 601-5555
E-Mail: Vermessung@oberhavel.de
Voraussetzungen
Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Fristen
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.
Bearbeitungsdauer
1 – 6 Monate
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019