Flurstücksgrenze Feststellung
Hier finden Sie Hilfe bei unklaren Grundstücks-Grenzverläufen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt
Aktuelles
Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamtes:
Beschreibung
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
- Rückverfolgung der Flurstücke
- Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
- Grenzvermessungen
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- Gebäudeeinmessung und Überwachung der
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)
Fax: 03535 46-2730
E-Mail: katasteramt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Voraussetzungen
Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Fristen
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.
Bearbeitungsdauer
1 – 6 Monate
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019