Flurstücksgrenze

    Flurstücksgrenze

    Vermessung einer Flurstücksgrenze

    Beschreibung

    Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.
     
    Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).
     
    Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.

    Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

    Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Haltestelle Südriedhof, Cottbus

    Bus: 800

    Straßenbahn: 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Gutachterausschuss, Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Moldenhauer, Corina)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Moldenhauer, Corina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Benutzung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Haltestelle Südriedhof, Cottbus

    Bus: 800

    Straßenbahn: 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Haltestelle Südriedhof, Cottbus

    Bus: 800

    Straßenbahn: 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Vermessung und Qualitätssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Haltestelle Südriedhof, Cottbus

    Bus: 800

    Straßenbahn: 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Moldenhauer, Corina)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Außenstelle Calau

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 5-7

    03205 Calau/Kalawa

    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03541 870-5356

    Fax: 03541 870-5310

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften, Vermessung

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Moldenhauer, Corina)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Moldenhauer, Corina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

    Bearbeitungsdauer

    1 – 6 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Grenzabstand, Grenzbescheinigung, Lage von Gebäuden, Vermessungsauftrag, Grenzfeststellung, Grenzabstände, Abmarkung Flurstücksgrenze, Flurstücksgrenzen, Grundstücksgrenze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)