Flurstücksgrenze
Vermessung einer Flurstücksgrenze
Beschreibung
Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.
Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).
Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.
Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ansprechpartner
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Haltestelle Südriedhof, Cottbus
Bus: 800
Straßenbahn: 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.
Stichwörter
Gutachterausschuss, Kataster, Vermessung
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Benutzung des Liegenschaftskatasters
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Haltestelle Südriedhof, Cottbus
Bus: 800
Straßenbahn: 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Weitere Informationen
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.
Stichwörter
Kataster, Liegenschaften
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Fortführung des Liegenschaftskatasters
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Haltestelle Südriedhof, Cottbus
Bus: 800
Straßenbahn: 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Weitere Informationen
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.
Stichwörter
Kataster, Liegenschaften
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Vermessung und Qualitätssicherung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Haltestelle Südriedhof, Cottbus
Bus: 800
Straßenbahn: 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Weitere Informationen
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.
Stichwörter
Kataster, Vermessung
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Außenstelle Calau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03541 870-5356
Fax: 03541 870-5310
Weitere Informationen
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.
Stichwörter
Kataster, Liegenschaften, Vermessung
Voraussetzungen
Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Fristen
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.
Bearbeitungsdauer
1 – 6 Monate
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019
Stichwörter
Grenzabstand, Grenzbescheinigung, Lage von Gebäuden, Vermessungsauftrag, Grenzfeststellung, Grenzabstände, Abmarkung Flurstücksgrenze, Flurstücksgrenzen, Grundstücksgrenze