Flurstücksgrenze

    Flurstücksgrenze

    Vermessung einer Flurstücksgrenze

    Beschreibung

    Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.
     
    Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).
     
    Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.

    Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

    Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

    Beschreibung

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
    • Rückverfolgung der Flurstücke
    • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
    • Grenzvermessungen
    • Erstellung von amtlichen Lageplänen
    • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
    • Gebäudeeinmessungspflicht
    • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

    Fax: 03535 46-2730

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

    E-Mail: katasteramt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

    Bearbeitungsdauer

    1 - 6 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Flurstücksgrenzen, Grenzabstände, Grenzbescheinigung, Abmarkung Flurstücksgrenze, Grundstücksgrenze, Vermessungsauftrag, Lage von Gebäuden, Grenzabstand, Grenzfeststellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English