Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Wie können mehrere Einzelgrundstücke zu einem neuen Gesamtgrundstück zusammengelegt werden?

    Beschreibung

    Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0355 49912-111

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Gutachterausschuss, Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Vermessung und Qualitätssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Außenstelle Calau

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 5-7

    03205 Calau/Kalawa

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03541 870-5356

    Fax: 03541 870-5310

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

    Bearbeitungsdauer

    1-6 Monate

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Stichwörter

    Parzelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de