Flurstück Bildung durch Teilung

    Flurstück Bildung durch Teilung

    Durch wen wird ein bestehende Grundstück geteilt, wer nimmt die Vermessung vor?

    Beschreibung

    Aus einem bestehenden Flurstück entstehen durch eine Liegenschaftsvermessung mehrere neue Flurstücke. Dies erfolgt durch eine örtliche Liegenschaftsvermessung oder durch eine Sonderung ohne örtliche Liegenschaftsvermessung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Katasterbehörde - Vermessung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9 -18 Uhr Montag, Mittwoch - Freitag: Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142901

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141902

    E-Mail: vermessung@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    A- Antrag auf Vermessung
    B- Adressliste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI`s) im Land Brandenburg

    Alternativ kann man sich auch an öffentlich bestellte Vermessungsingenierue  wenden.

    Hier geht es zur Adressliste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI`s) im Land Brandenburg

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

    Bearbeitungsdauer

    3-6 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Stichwörter

    Parzelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de