Flurstück Bildung

    Flurstück Bildung

    Wie teile ich ein bestehendes Flurstück auf?

    Beschreibung

    Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

    Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0355 49912-111

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Gutachterausschuss, Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Vermessung und Qualitätssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Außenstelle Calau

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 5-7

    03205 Calau/Kalawa

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03541 870-5356

    Fax: 03541 870-5310

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .

    Bearbeitungsdauer

    3 - 6 Monate

    Kosten

    Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Stichwörter

    Parzelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de