• Schönborn (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Flurstück Bildung

Flurstück Bildung

Wie teile ich ein bestehendes Flurstück auf?

Beschreibung

Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.

 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

Aktuelles

Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamtes:

Beschreibung

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
  • Rückverfolgung der Flurstücke
  • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
  • Grenzvermessungen
  • Erstellung von amtlichen Lageplänen
  • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
  • Gebäudeeinmessungspflicht
  • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

Adresse

Hausanschrift

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung ; Montag 08:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

Fax: 03535 46-2730

E-Mail: katasteramt@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 03.12.2018

Technisch geändert am 23.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Voraussetzungen

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Fristen

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .

Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate

Kosten

Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

Version

Technisch erstellt am 21.05.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

Parzelle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020