Flurstück Bildung

    Flurstück Bildung

    Wie teile ich ein bestehendes Flurstück auf?

    Beschreibung

    Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

    Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Ansprechpartner

    Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Goepelstraße 38

    15234 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 552-6210

    E-Mail: katasteramt@frankfurt-oder.de

    Weitere Informationen

    In Anbetracht der fortbestehenden Gefährdungslage durch das Virus COVID-19 und der in diesem Zusammenhang festgestellten landesweiten außergewöhnlichen Notlage sind auch die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) aufgerufen, ihre sozialen Kontakte im Dienstalltag auf das notwendige Minimum zu beschränken und die Hygienestandards einzuhalten. Aus diesem Grund hat der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) festgelegt, dass alle Verwaltungsleistungen weitestgehend ohne persönlichen Kontakt in den Verwaltungsgebäuden und stattdessen unter Nutzung der bestehenden alternativen Möglichkeiten, z. B. durch Online-Dienstleistungen, E-Mail-Verkehr, postalisch oder mittels telefonischer Bearbeitung von Anliegen, zu erbringen sind. Falls für Dienstleistungen ausnahmsweise das persönliche Erscheinen in den Verwaltungsgebäuden jedoch geboten oder gar unverzichtbar ist, werden Sie gebeten, dies zunächst mit den zuständigen Einrichtungen telefonisch zu erörtern und einen Termin für Ihr persönliches Erscheinen zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung. Damit kann auch in Ihrem Interesse durch Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von etwaigen Warteschlangen dem Infektionsschutz Rechnung getragen werden. Falls Sie unsere Verwaltungsgebäude aufsuchen, wird Ihnen dringend empfohlen, dort Coronavirus-Schutzmaske zu tragen.

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .

    Bearbeitungsdauer

    3 - 6 Monate

    Kosten

    Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Stichwörter

    Parzelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English