Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?
Beschreibung
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Zuständigkeit
www.vermessung.brandenburg.de
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt
Beschreibung
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
- Rückverfolgung der Flurstücke
- Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
- Grenzvermessungen
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- Gebäudeeinmessung und Überwachung der
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)
Fax: 03535 46-2730
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)
E-Mail: katasteramt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
Voraussetzungen
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Verfahrensablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Kosten
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.04.2019