Ergänzungsschule Anerkennung
Wie ist das Verfahren zur Verleihng der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule ?
Beschreibung
Das für Schule zuständige Ministerium kann einer Ergänzungsschule, an deren Ausbildungsangebot ein öffentliches Interesse besteht, auf Antrag des Schulträgers die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem vom Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt und die Abschlussprüfung nach einer entsprechend genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
SG Kindertagesstätten, Schulen und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein öffentliches Interesse bestehen.
- Der Unterricht muss nach einem vom zuständigen Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt werden.
- Die Abschlussprüfung muss nach einer vom zuständigen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
- Die Ausbildung muss mit der an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
- Eine fachliche und pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte muss vorliegen.
- Die Möglichkeit der Teilnahme einer oder eines Beauftragten des zuständigen Ministeriums bei der Abschlussprüfung ist sicherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 BbgSchulG
Kosten
Verfahrensgebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 18.04.2019