• Vielitzsee (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Ergänzungsschule Anerkennung

Ergänzungsschule Anerkennung

Wie ist das Verfahren zur Verleihng der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule ?

Beschreibung

Das für Schule zuständige Ministerium kann einer Ergänzungsschule, an deren Ausbildungsangebot ein öffentliches Interesse besteht, auf Antrag des Schulträgers die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem vom Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt und die Abschlussprüfung nach einer entsprechend genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.

zuständige Stelle

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Adresse

Hausanschrift

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Haus 1/1a

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 866-0

Fax: 0331 27548-4906

E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de

Version

Technisch erstellt am 29.10.2018

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Formulare

- Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein öffentliches Interesse bestehen.
  • Der Unterricht muss nach einem vom zuständigen Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt werden.
  • Die Abschlussprüfung muss nach einer vom zuständigen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
  • Die Ausbildung muss mit der an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
  • Eine fachliche und pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte muss vorliegen.
  • Die Möglichkeit der Teilnahme einer oder eines Beauftragten des zuständigen Ministeriums bei der Abschlussprüfung ist sicherzustellen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 126 BbgSchulG

Kosten

Verfahrensgebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS)

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 18.04.2019

Version

Technisch erstellt am 21.05.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020