Exmatrikulation Bescheinigung

    Exmatrikulation Bescheinigung

    Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.

    Beschreibung

    Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

    Formulare

    • Formulare: teilweise
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: teilweise
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Vertrauensniveau: substanziell

    Voraussetzungen

    Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):

    • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
    • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

    Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

    • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
    • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
       
    • keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
    • keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)

    Rechtsgrundlage(n)

    Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule  

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

    • beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
      (abhängig von jeweiliger Hochschule)
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
    • die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
    • eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich

    Fristen

    unterschiedlich

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
       
    • Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
    • Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 29.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Ende des Studiums, Beendigung des Studiums

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)