Exmatrikulation Bescheinigung
Durch Exmatrikulation wird Ihr Studium an einer Hochschule beendet.
Beschreibung
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Formulare
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: teilweise
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: substanziell
Voraussetzungen
Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
- keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)
Rechtsgrundlage(n)
Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
(abhängig von jeweiliger Hochschule) - Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
- die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
- eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich
Fristen
unterschiedlich
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Hinweise (Besonderheiten)
- Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
- Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
- Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.
Weitere Informationen
- Universität Potsdam (UP)
- Europa-Universität Viadrina (EUV)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
- Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf (FUBKW)
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Technische Hochschule (TH) Wildau
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 29.03.2019
Stichwörter
Ende des Studiums, Beendigung des Studiums