Spielhallen Erlaubnis
Der Betrieb einer Spielhalle oder einer ähnlichen Unternehmung ist genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlicher Unternehmen nach § 33i der Gewerbeordnung (GewO) sowie Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle nach § 2 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes (BbgSpielhG).
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO dient, bedarf der jeweiligen Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde.
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde für die Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung sind die örtlichen Ordnungsbehörden ( § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung - GewRZV])
Zuständige Behörde für die Erlaubnis nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz sind gleichfalls die örtlichen Ordnungsbehörden (§ 9 Absatz 1 BbgSpielhG).
Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Ämter, die amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die mitverwaltenden Gemeinden und die kreisfreien Städte wahr (§ 3 Ordnungsbehördengesetz - OBG)
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03984 75390
Telefon Festnetz: 03984 75314
Telefon Festnetz: 03984 75313
E-Mail: verkehrsbehoerde@prenzlau.de
Kontaktperson
Frau Franziska Dähn (SB Straßenverkehr)
Frau Bianca Jangnow (SB Straßenverkehr/Gewerbe)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Sittig (SB Gewerbe / Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03984 75318(Gewerbewesen)
Fax: 03984 75390
Telefon Festnetz: 03984 75316(Standesamt)
E-Mail: gewerbeamt@prenzlau.de
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
- Antrag einer natürlichen Person
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer
- Behörde (GZR) Belegart "O"
- Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter
- dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht)
- Zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt.
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts
- - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Protokoll der Abnahme des Bauaufsichtsamtes Grundriss des Betriebes (Maßstab 1:100) aus dem Lage und räumliche Gestaltung des Betriebes
- ausreichend ersichtlich sind. Hierzu gehören neben den Betriebsräumen auch alle Nebenräume und Räume für das Personal.
- Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO
- Antrag einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG):
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- (bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR)
- Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht)
- Zu beantragen beim Amtsgericht der gewerblichen Hauptniederlassung zu diesem Zeitpunkt.
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts
- - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Protokoll der Abnahme des Bauaufsichtsamtes Grundriss des Betriebes (Maßstab 1:100) aus dem Lage und räumliche Gestaltung des Betriebes ausreichend ersichtlich sind. Hierzu gehören neben den Betriebsräumen auch alle Nebenräume und Räume für das Personal.
- Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
- Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
- Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht)
- Zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt.
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts
- - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Voraussetzungen
Geregelt in § 33i Gewerbeordnung und im Brandenburgischen Spielhallengesetz:
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Erlaubnis nach § 33i GewO
- Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: zwischen 255,60 - 2.046,00Euro (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWE-GebO], Ziff. 2.2.2.3 ff.).
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Erlaubnis nach § 2 BbgSpielhG
- Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: 2.500,00 EUR (§ 2 Absatz 3 Satz 2 BbgSpielhG)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Brandenburgische Spielhallengesetz ist zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 29.03.2019
Stichwörter
Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung von Spielgeräten