Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbe Erlaubnis

    Wofür benötige ich eine Reisegewerbekarte und wo bekomme ich sie?

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
    Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

    Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden ( § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV]).

    Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Ämter, die amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die mitverwaltenden Gemeinden und die kreisfreien Städte wahr (§ 3 Ordnungsbehördengesetz – OBG).

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Aktuelles

    Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes muss in diesem Sachbereich angezeigt werden. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Bearbeitung von Fund- und Verlustanzeigen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 1

    15738 Zeuthen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Zugang zum Aufzug (Rückseite vom Rathaus).

    Der Aufzug endet in der 1. Etage. Die Büroräume befinden sich in der 2. Etage.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33762 753534

    E-Mail: gewerbe@zeuthen.de

    E-Mail: fundbuero@zeuthen.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Brüsehaber, Erika)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Brüsehaber, Erika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Handwerkskarte
    • Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
    • Antragsformular

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Gewerbeordnung (GewO)
    • §§ 55a, 55b Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate.

    Kosten

    Für die Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro bis 500,00 Euro an (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWEGebO] Ziff. 2.2.9 ff.)..

    Führungszeugnis: 13,00 Euro

    Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 29.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)