Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörden (§ 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV]).

    Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Ämter, die amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die mitverwaltenden Gemeinden, die mitverwalteten Gemeinden und die kreisfreien Städte wahr (§ 3 Ordnungsbehördengesetz – OBG).

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie - Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Haus 3 verfügt über keinen barrierefreien Zugang

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 866-1818

    Fax: +49 331 866-1573

    E-Mail: eap@mwae.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Einheitlicher Ansprechpartner EAP EAPBbg

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Fachbereich 1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    03253 Doberlug-Kirchhain

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz vor der Rats-Apotheke
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze im Marktbereich
    Gebühren: nein


    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Umgebung
    Gebühren: nein

    Kirchhain, Markt

    Bus: 550

    Bus: 553

    Bus: 571

    Bus: 560

    Bus: 544

    Bus: 592

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.

    Bankverbindung

    Stadt Doberlug-Kirchhain

    Empfänger: Stadt Doberlug-Kirchhain

    IBAN: DE16 1815 1000 3230 2000 38

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Ehe, Einwohnermeldeamt, Erzieher, Erzieherinnen, Feuerwehr, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Grundschulen, Kindergarten, Kita, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Personalausweisbehörde, Schule, Schulen, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2022 (von: Preuß, Kristin)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Quitter, Olaf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Brandenburg: Gewerbe Ummeldung

    Land Brandenburg:

    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 oder 25,00 Euro erhoben (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWAE   GebO] Ziff. 2.1.1.2 ff.).

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlegung unselbständige Zweigstelle, Gewerbe ummelden, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Verlegung Zweigniederlassung, Änderung Geschäftstätigkeit, Betriebsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Gewerbe, Gewerbeangelegenheit, Geschäft, Namensänderung, Geschäftsänderung, Verlegung Betriebssitz, Betrieb, Geschäftsummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)