Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung

    Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte (EU-Staatsangehörige nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen), die am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

    EU-Staatsangehörige, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl schriftlich einen Antrag bei der gemeindlichen Wahlbehörde stellen (§ 17 a EuWO). Da die Wahlbenachrichtigungskarten regelmäßig deutlich vor dem 21. Tag vor der Wahl versendet werden, sollten Sie beim Ausbleiben der Wahlbenachrichtigung durchaus ab dem 30. Tag vor der Wahl bei der gemeindlichen Wahlbehörde nachfragen.

    Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

    zuständige Stelle

    Gemeindliche Wahlbehörde

    Ansprechpartner

    Kreiswahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 7

    15848 Beeskow

    Kontakt

    Fax: 03366 35-1319

    Telefon Festnetz: 03366 35-1313

    E-Mail: kreiswahlleiter@l-os.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Grünheide (Mark) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    15537 Grünheide (Mark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bike E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: PKW E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 429
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 419
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 436

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03362 5088-320

    Fax: 03362 5088-600

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-gruenheide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis, ggf. Meldebestätigung

    Formulare

    Schriftlich oder zur Niederschrift

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

    - das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

    - seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet oder in den übrigen EU-Staaten eine Wohnung innehaben und

    - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, die in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben und am Wahltag

    -   das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

    - seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik oder einem EU-Mitgliedstaat innehaben und

    - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es ist für Deutsche und EU-Staatsangehörige sinnvoll, wenn Sie sich ab ca. dem 30. Tag vor der Wahl bei der gemeindlichen Wahlbehörde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird die Behörde Ihnen die notwendigen Schritte erläutern.

    Fristen

    Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens  zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Beim Vorliegen aller Unterlagen nicht länger als drei Tage.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

      Gemeindliche Wahlbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales am 29.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English