Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

    Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

    Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

    Ansprechpartner

    Wahlbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Grünauer Straße 49

    15732 Eichwalde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier gebucht werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 67502300

    E-Mail: Wahlbehoerde@eichwalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis, ggf. Meldebescheinigung

    Formulare

    Schriftlich oder zur Niederschrift

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    • im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung im Bundesgebiet hat sowie
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 8, 23, 24 BbgKWahlG

    §§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 22 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

    Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

    • Vorname und Name
    • Geburtsdatum
    • genaue Anschrift
    • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

    Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV)

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen.

    Weitere Informationen

    Gemeindliche Wahlbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales am 29.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English