Adoption eines ausländischen Kindes

    Adoption eines ausländischen Kindes

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.  
     
    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

    Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

    zuständige Zentrale Adoptionsstelle

    anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

    Ansprechpartner

    Landkreis Märkisch-Oderland - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinplatz 12

    15306 Seelow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
    • ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Voraussetzungen

    Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ

    - Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

    - keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

    - stabile Partnerschaft

    - unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

    - gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

    - Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

    - Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
     
    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
     
    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Kosten

    • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
    • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Eltern - Adoption, Starke Adoption, Adoptivkind, Annahme als Kind, Adoptivfamilie, Adoptionsvermittler, Adoptionsaufhebung, Schwache Adoption, internationale Adoption, halb-offene Adoption, inkognito-Adoption, Kind - Adoption, Adoptiveltern, Babyklappe, Adoptionsvermittlungsstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English