Adoption eines ausländischen Kindes
Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt Ihres Wohnsitzes
örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle
zuständige Zentrale Adoptionsstelle
anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.34 Standesamt Nauen
Beschreibung
Das Standesamt Nauen ist zuständig für die Stadt Nauen und die Gemeinde Wustermark.
Adresse
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Der Zugang zum Standesamt erfolgt über die Treppe zum Kellergeschoss rechts neben dem Haupteingang des Rathauses.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten des Standesamtes Montag nach Terminvereinbarung Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeiten Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Eheregister, Geburtenregister, Partnerschaftsregister, Personenstandswesen, Sterberegister
erforderliche Unterlagen
- sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
- ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ
- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
- stabile Partnerschaft
- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
- Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens (HAÜ)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Kosten
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019
Stichwörter
Annahme als Kind, Adoptionsaufhebung, Adoptivkind, Starke Adoption, halb-offene Adoption, internationale Adoption, Adoptionsvermittlungsstellen, Kind - Adoption, Adoptivfamilie, Adoptiveltern, inkognito-Adoption, Schwache Adoption, Adoptionsvermittler, Eltern - Adoption, Babyklappe