Adoption eines deutschen Kindes
Beschreibung
Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes“.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes
örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle
zuständige Zentrale Adoptionsstelle
anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.34 Standesamt Nauen
Beschreibung
Das Standesamt Nauen ist zuständig für die Stadt Nauen und die Gemeinde Wustermark.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Der Zugang zum Standesamt erfolgt über die Treppe zum Kellergeschoss rechts neben dem Haupteingang des Rathauses.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten des Standesamtes Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Eheregister, Geburtenregister, Partnerschaftsregister, Personenstandswesen, Sterberegister
erforderliche Unterlagen
- Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
- Lebensbeschreibung,
- Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
- Polizeiliches Führungszeugnis,
- Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
- Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
- Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
- Verdienst- und Vermögensnachweise
u.a.
Voraussetzungen
- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
- stabile Partnerschaft
- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
- das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".
Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019
Stichwörter
halb-offene Adoption, inkognito-Adoption, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptionsaufhebung, Kind - Adoption, Adoptionsvermittler, Annahme als Kind, Adoptiveltern, Eltern - Adoption, Babyklappe