Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Adoption eines deutschen Kindes

    Beschreibung

    Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

    Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

    örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

    zuständige Zentrale Adoptionsstelle

    anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

    Ansprechpartner

    Für Merzdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
    • Lebensbeschreibung,
    • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
    • Polizeiliches Führungszeugnis,
    • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
    • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
    • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
    • Verdienst- und Vermögensnachweise

    u.a.

    Voraussetzungen

    - Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

    - keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

    - stabile Partnerschaft

    - unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

    - gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

    - Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    AdVermiG, BGB, FamFG, EGBG, GG

    Verfahrensablauf

    Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
     
    Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
    • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
      Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

    Bearbeitungsdauer

    In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    inkognito-Adoption, Babyklappe, Adoptivfamilie, Adoptionsvermittlungsstellen, Annahme als Kind, halb-offene Adoption, Eltern - Adoption, Adoptionsvermittler, Adoptiveltern, Kind - Adoption, Adoptionsaufhebung, Adoptivkind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de