Adoption eines deutschen Kindes
Beschreibung
Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes
örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle
zuständige Zentrale Adoptionsstelle
anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Adoption eines deutschen Kindes
Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für den Landkreis Spree-Neiße: Katrin Coumont
E-Mail-Adresse
katrin.coumont@cottbus.de
Telefon
0355 612-3645
Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für die Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stefanie Selle
E-Mail-Adresse
stefanie.selle@cottbus.de
Telefon
0355 612-3574
Ansprechpartner
Fachbereich 51 - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3515(Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
E-Mail: jugendamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
erforderliche Unterlagen
- Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
- Lebensbeschreibung,
- Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
- Polizeiliches Führungszeugnis,
- Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
- Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
- Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
- Verdienst- und Vermögensnachweise
u.a.
Voraussetzungen
- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
- stabile Partnerschaft
- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Adoption eines deutschen Kindes
- behördliches Führungszeugnis
- Schufa Auskunft
Rechtsgrundlage(n)
AdVermiG, BGB, FamFG, EGBG, GG
Verfahrensablauf
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
- das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
- das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".
Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Adoption eines deutschen Kindes
- Notargebühren beim Antrag auf Adoption durch die Annehmenden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Adoption eines deutschen Kindes
Zum 01.11.2021 hat die gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Cottbus/Chóśebuz und des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Zusammenschluss der Arbeitsbereiche Adoption beider Gebietskörperschaften ist die Hoffnung verknüpft, die Chancen für Adoptionsvermittlung zu erhöhen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019
Stichwörter
Babyklappe, Adoptiveltern, halb-offene Adoption, Adoptivfamilie, Eltern - Adoption, Kind - Adoption, Adoptionsaufhebung, Adoptionsvermittler, Adoptivkind, Annahme als Kind, inkognito-Adoption, Adoptionsvermittlungsstellen