Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

    Beschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

    Hinweise für Barnim: Ergänzung zum Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

    Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Wohngeldstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142302

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141302

    E-Mail: grundsicherungsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    3) Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung

    Das folgende Formular ist als Nachweis für den Antrag auf Lastenzuschuss mit einzureichen.

    2) Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder

    Das folgende Formular ist sowohl dem Antrag auf Mietzuschuss sowie dem Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld) beizufügen.

    3) Angaben des Vermieters zum Wohnraum - Mietbescheinigung

    Das folgende Formular ist beim Antrag auf Mietzuschuss mit einzureichen.

    4) Wohnflächenberechnung

    Das folgende Formular ist zum Antrag auf Lastenzuschuss bei Eigenheim mit einzureichen.

    Weiterleistungs-/Erhöhungsantrag Wohngeld
    Erklärvideo Wohngeld
    1c) Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner

    Stichwörter

    Wohngeld

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise zum geänderten Einkommen
    • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

    Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

    Hinweise für Barnim: Ergänzung zum Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Hinweise für Barnim: Ergänzung zum Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wenn Sie Einwohner der Stadt Eberswalde (16225, 16227) sind, ist der Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zu stellen , anderenfalls stellen Sie bitte den Antrag beim Landkreis Barnim

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss Erhöhung, Mietwohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Wohngelderhöhung, Mietzuschuss Änderung, Unterstützung für Miete, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Unterstützung für Wohnkosten, Zuschuss zur Miete, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldänderung, Mieterhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Miete, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss Änderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Eigentum, Erhöhung Belastung, Wohngeld, Verringerung Belastung, Wohngeldberechtigung Änderung, Verringerung Gesamteinkommen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de