Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

    Beschreibung

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

    In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

    Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

    Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

    Kraftfahrzeuge

    Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
    • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Nutzfahrzeuge und Busse

    Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Umweltplaketten sind

    • die Zulassungsbehörden,
    • Überwachungsorganisationen und Technische
      Prüfstellen,
    • Werkstätten, die zur Durchführung einer Abgasuntersuchung berechtigt sind.

    Ansprechpartner

    Für Langewahl wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    Einfahrt in eine Umweltzone

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Bearbeitungsdauer

    Evtl. Wartezeit für einen Termin

    Kosten

    Die Kosten für die Ausgabe der Plakette sind unterschiedlich (bei den Zulassungsbehörden betragen sie EUR 5).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreichende Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 11.02.2019

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Umweltzone, Feinstaub, Feinstaubplakette, Umweltplakette, Kraftfahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)