Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

    Beschreibung

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

    In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

    Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

    Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

    Kraftfahrzeuge

    Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
    • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Nutzfahrzeuge und Busse

    Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Umweltplaketten sind

    • die Zulassungsbehörden,
    • Überwachungsorganisationen und Technische
      Prüfstellen,
    • Werkstätten, die zur Durchführung einer Abgasuntersuchung berechtigt sind.

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 45

    16321 Bernau bei Berlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 862
      • Bus: 861
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 862
      • Bus: 861
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    Fax: +49 3334 2142466

    E-Mail: kfz-fe@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    Einfahrt in eine Umweltzone

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Bearbeitungsdauer

    Evtl. Wartezeit für einen Termin

    Kosten

    Die Kosten für die Ausgabe der Plakette sind unterschiedlich (bei den Zulassungsbehörden betragen sie EUR 5).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreichende Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeuge, Feinstaubplakette, Umweltplakette, Feinstaub, Umweltzone

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de