• Elsterwerda (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Mindestlohn Anpassung

Mindestlohn erhöhen

Wie wird der Mindestlohn angepasst?

Beschreibung

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Wie die Anpassung ausfällt ist, entscheidet eine ständige Mindestlohnkommission turnusmäßig alle zwei Jahre.
Der Beschluss der Mindestlohnkommission kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht werden.

Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Das Gesetz sieht vor, dass der Mindestlohn ab 2017 alle 2 Jahre angepasst werden kann.

  • Seit dem 01.01.2017: EUR 8,84.
  • Ab dem 01.01.2019: EUR 9,19.
  • Ab dem 01.01.2020: EUR 9,35.

Die Mindestlohnkommission berücksichtigt bei der ihrer Anpassungsentscheidung verschiedene Aspekte. Sie prüft in einer Gesamtabwägung, ob:

  • der neue Mindestlohn geeignet ist, um einen Mindestschutz der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten,
  • faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie
  • Beschäftigung nicht zu gefährden.

Zudem orientiert sie sich bei der Festsetzung nachlaufend an der Tarifentwicklung. Sobald die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung in Kraft getreten ist, hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihr oder sein Lohn in Höhe des in der Verordnung festgelegten Bruttoarbeitsentgelts gezahlt wird. Dies gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde.

zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Postanschrift: 11017 Berlin

Telefon: 030 18527-0

Zuständigkeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Mindestlohntelefon: 030-602800-28
Servicezeiten:
Montag: 08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 20.00 Uhr
 
Fax.: 0228 99 527-2965
E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund

Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Adresse

Hausanschrift

Rochusstraße 1

53123 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 99527-0

Fax: +49 228 99527-2965

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 25.10.2018

Technisch geändert am 03.12.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Mindestlohnkommission tagt in regelmäßigen Abständen, um eine Anpassung des Mindestlohns zu prüfen.

  • Sie berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte und
  • begründet ihren Beschluss schriftlich.
  • Nach Ablauf einer festgelegten Frist tritt die Anpassung in Kraft.

Fristen

Die erste Anpassung des Mindestlohns erfolgte mit Wirkung zum 1.Januar 2017. Die Mindestlohnkommission hat ab diesem Zeitpunkt alle 2 Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 24.08.2018

Version

Technisch erstellt am 07.12.2018

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

Nebenjob, geringfügige Beschäftigung, Nebenerwerb, Lohngrenze, Lohnuntergrenze, Mindesteinkommen, Minijob, Einkommen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020