Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Beschreibung
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
IHK
Zuständigkeit
IHK Potsdam:
Sara Wenzel
Tel. 0331 2786-271
IHK Ostbrandenburg:
Peggy Keuchel
E-Mail: keuchel@ihk-ostbrandenburg.de
Tel: 0335 5621-1519
IHK Cottbus:
Erstellung der Bescheinigungen;
Nadine Jurk
E-Mail: nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-1253
Tina Leyh,
E-Mail: tina.leyh@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-1106
Unterrichtung durch das IHK-Bildungszentrum:
Frank Westenweller-Hundeck
E-Mail: westenweller@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-2704
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0355 365-0
E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de
Internet
Stadt Schwarzheide - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus
Bus: 616, 617, 622, 623, 624
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Gebäudezugang für Rollstuhlfahrer erfolgt über den hinteren Eingang vom Parkplatz aus. Bitte verwenden Sie die Klingel / Sprechanlage.
Der Fahrstuhl ist ebenfalls über diesen Eingang erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
- Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
- Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
Bewachungsgewerbe, Unterrichtung, 34a, Wachpersonal, § 34a GewO, Bewacherregister, Bewachung, Sicherheitskraft, Security