Ausbildereignungsprüfung Anmeldung
Hier erhalten Sie Informationen rund um die Ausbilder-Eignungsprüfung
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
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Beschreibung
Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig sein möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Der Nachweis muss den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) genügen. Er ist in der Regel in einer Prüfung erbringen, die von der zuständigen Stelle abgenommen wird. Über die bestandene Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt.
Die AEVO gilt für alle Ausbilderinnen und Ausbilder, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden wollen. Ausgenommen ist lediglich die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Die zuständige Stelle kann Sie auf Antrag von der Nachweispflicht befreien, wenn Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung auf andere Weise glaubhaft machen und wenn die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Dies kann bspw. bei langjähriger Ausbildungserfahrung außerhalb des Anwendungsbereichs der AEVO der Fall sein.
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig sein möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Der Nachweis muss den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) genügen. Er ist in der Regel in einer Prüfung erbringen, die von der zuständigen Stelle abgenommen wird. Über die bestandene Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt.
Die AEVO gilt für alle Ausbilderinnen und Ausbilder, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden wollen. Ausgenommen ist lediglich die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Die zuständige Stelle kann Sie auf Antrag von der Nachweispflicht befreien, wenn Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung auf andere Weise glaubhaft machen und wenn die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Dies kann bspw. bei langjähriger Ausbildungserfahrung außerhalb des Anwendungsbereichs der AEVO der Fall sein.
zuständige Stelle
Die zuständigen Stellen für die Antragstellung sind in den §§ 71 – 75 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt. Es handelt sich in der Regel um die für die jeweiligen Ausbildungsberufe zuständigen Kammern.
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
Die zuständigen Stellen für die Antragstellung sind in den §§ 71 – 75 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt. Es handelt sich in der Regel um die für die jeweiligen Ausbildungsberufe zuständigen Kammern.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0355 365-0
E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
- § 6 Absatz 4 Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Befreiung von der Nachweispflicht müssen Sie an die zuständige Stelle richten. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Für die Glaubhaftmachung Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Eignung. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle Ihnen eine Bescheinigung über die Befreiung von der Nachweispflicht .
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
Den Antrag auf Befreiung von der Nachweispflicht müssen Sie an die zuständige Stelle richten. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Für die Glaubhaftmachung Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Eignung. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle Ihnen eine Bescheinigung über die Befreiung von der Nachweispflicht .
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMBF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ; 15.08.2019 am 15.08.2019
Hinweise für Brandenburg: berufs- und arbeitspädagogische Ausbildereignung nach AEVO Bescheinigung
Fachlich freigegeben durch BMBF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ; 15.08.2019 am 15.08.2019