Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Informationen rund um die Hausnummerierung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3332 446-392

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-510

    E-Mail: bauordnungsamt.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Herr Marcel Bernot

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-311

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwedt/Oder

    Empfänger: Stadt Schwedt/Oder

    IBAN: DE02 1705 2302 0010 0002 00

    BIC: WELADED1UMX

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Stichwörter

    Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English