Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Guben - Stadtplanung / Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 51 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birkenhagen
Telefon Festnetz: 03561 6871-1059
E-Mail: birkenhagen.e@guben.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree Neisse
Stichwörter
Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe