Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Informationen rund um die Hausnummerierung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Guben - Stadtplanung / Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 51  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03561 68714000

    Telefon Festnetz: 03561 68710

    E-Mail: info@guben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Guben

    Empfänger: Stadt Guben

    IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69

    BIC: WELADED1CBN

    Bankinstitut: Sparkasse Spree Neisse

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English