Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Wiesenburg/Mark - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
 Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr   13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bankverbindung
Gemeinde Wiesenburg/Mark
Empfänger: Gemeinde Wiesenburg/Mark
IBAN: DE72 1605 0000 3655 0537 37
BIC: WELADED1PMB
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnr., Hausnummervergabe