Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busanbindung
Linie:- Bus: 580, 554, 553, 645
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Kontakt
Fax: 03382 730762
Telefon Festnetz: 03382 73070
E-Mail: bauamt@lehnin.de
E-Mail: ordnungsamt@lehnin.de
E-Mail: buergerservice@lehnin.de
Kontaktperson
Cordula Roßner
Internet
Stichwörter
Bauleitplanung, Stadtentwicklung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe