Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Informationen rund um die Hausnummerierung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Plessa - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 6

    04928 Plessa

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English